Konstituierende Ratssitzung
Event Date: 5. November , 2026
Treffpunkt für die Sitzung des neu gewählten Stadtrates ist der Sitzungssaal des Rathauses (Hauptstraße 61, 31008 Elze). Im Zuge dieser Sitzung wird auch der bisherige Bürgermeister Wolfgang Schurmann offiziell verabschiedet.
Der formelle Ablauf der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Elze am 5. November 2026 richtet sich streng nach den Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der lokalen Geschäftsordnung der Stadt Elze.
Die Tagesordnung gliedert sich in folgende feste Phasen:
1. Eröffnung und Feststellungen
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- Sitzungsleitung zu Beginn: Da noch kein Ratsvorsitzender gewählt ist, eröffnet das dienstälteste anwesende und hierzu bereite Ratsmitglied die Sitzung.
- Formalia: Es wird die ordnungsgemäße Ladung der neuen Ratsfrauen und Ratsherren, die Beschlussfähigkeit des verkleinerten 22-köpfigen Gremiums sowie die endgültige Tagesordnung festgestellt.
2. Verpflichtung und Pflichtenbelehrung
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- Pflichtenbelehrung: Das dienstälteste Ratsmitglied belehrt die neu- und wiedergewählten Ratsmitglieder über ihre gesetzlichen Pflichten (z. B. Amtsverschwiegenheit und das Mitwirkungsverbot bei persönlicher Betroffenheit).
- Pflichtenübergabe: Die Ratsmitglieder werden feierlich durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten verpflichtet.
3. Wahlen zur Ratsleitung
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- Wahl des/der Ratsvorsitzenden: Der Rat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n, die/der sofort nach der Wahl die weitere Sitzungsleitung übernimmt.
- Wahl der Vertretung: Im Anschluss werden die stellvertretenden Ratsvorsitzenden gewählt.
4. Bildung von Fraktionen, Gruppen und Ausschüssen
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- Bekanntgabe: Die Parteien teilen offiziell mit, wer sich zu welchen Fraktionen oder Gruppen zusammengeschlossen hat und wer den jeweiligen Vorsitz übernimmt.
- Verwaltungsausschuss (VA): Dieses wichtige Organ wird besetzt. In Elze besteht der VA neben der künftigen Bürgermeisterleitung traditionell aus den beigeordneten Ratsmitgliedern.
- Fachausschüsse: Der Rat bestimmt die Anzahl, Größe und Zuständigkeiten der beratenden Fachausschüsse (z. B. für Finanzen, Bauen oder Jugend/Soziales) und besetzt diese nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen.
5. Beschlussfassungen und Einwohnerfragen
- Geschäftsordnung: Der neue Rat beschließt die Spielregeln für seine künftige Arbeit, indem er die Geschäftsordnung sowie die Hauptsatzung für die neue Wahlperiode verabschiedet oder anpasst.
- Einwohnerfragestunde: Auch in der ersten Sitzung erhalten Elzer Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, direkte Fragen an den neu formierten Rat und die Verwaltung zu richten.
