UWE-Fraktion sieht neuen KITA-Vertrag kritisch

Ev. Peter & Paul-Kindergarten, Elze

Die Ratsfraktion der UWE sieht den Entwurf des neuen KITA-Vertrages des Landkreises Hildesheim kritisch und würde nach heutigem Sachstand nicht zustimmen. Die Entscheidung über die Annahme soll in der nächsten Ratssitzung am 23.01.2025 getroffen werden. Die Vorlage der Verwaltung sieht eine Ablehnung vor:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Elze stimmt der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag) in der Fassung des Beschlusses des Kreistags des Landkreises Hildesheim vom 12.12.2024 nicht zu. Sachverhalt:

Der Landkreis Hildesheim ist als örtlicher Träger für die Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendhilfe gemäß § 85 Abs. 1 und § 69 Abs. 1 des  Sozialgesetzbuches  – 8. Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) i.V.m. § 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission (Nds. AG SGB VIII) zuständig.

Diese Aufgaben nehmen die kreiszugehörigen Städte und Gemeinden nach der Vereinbarung zur Wahrnehmung u. a. der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag) mit dem Landkreis Hildesheim wahr. Die aktuelle Vereinbarung ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten und enthielt insbesondere Regelungen zur finanziellen Beteiligung des Landkreises an der Aufgabe Kinderbetreuung. Dabei wurden die in den Städten und Gemeinden erbrachten Kinderbetreuungsleistungen in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort) gefördert. Ergänzend wurden die Kosten der Kindertagespflege vollständig durch den Landkreis übernommen, während es für Betreuungsangebote für Kinder der Altersgruppe vom 6. bis zum 14. Lebensjahr einen pauschalen Förderbetrag gab.

Der Förderbetrag für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen orientierte sich dabei an den einzelnen Personalkostenzuschüssen, die vom Land Niedersachsen nach dem Kindertagesstättenrecht bewilligt wurden. Die Finanzhilfesätze des Landes (Kinderkrippe 59%, Kindergarten 58% und Hort 20%) wurden dabei vom Landkreis Hildesheim auf jeweils beginnend von 113% (im Jahr 2019) bis 118% (in 2023) aufgestockt. Ein weiterer Anstieg des Beteiligungssatzes wurde im Rahmen der Verhandlungen vom Landkreis gefordert aber von dort abgelehnt.

Im weiteren Verhandlungsfortgang haben der Landkreis Hildesheim und eine Verhandlungsgruppe der Städte und Gemeinden eine Alternative erarbeitet, die als Vertragsentwurf (Anlage 1) am 12.12.2024 vom Kreistag des Landkreises Hildesheim verabschiedet wurde. Der Beschluss sieht zum einen die fristgerechte Kündigung des bestehenden Vertrages zum 31.07.2025 vor und zum Anderen wird der neue Vertrag den Städten und Gemeinden zum Vertragsabschluss angeboten.

Welche Wirkung entfaltet der neue Vertrag?  

Zunächst einmal entfallen die bisherigen Zuschüsse des Vertrages, die in den Haushalt 2025 der Stadt Elze mit 1.950.000 € einkalkuliert sind. Die weitere Hauptwirkung entsteht jedoch bei der Kreisumlage. Die Kreisumlage ist für den Haushalt der Stadt Elze mit 7.442.776,77 € bei 56,65%-Kreisumlagepunktwert eingeplant. Der Vertrag enthält jetzt eine Absenkung der Kreisumlage auf rechnerisch 41,6%-Punkte, was einem Wert von 5.465.481,26 € oder einer Absenkung um 1.977.295,50 € entsprechen würde. Infolge einer Ausgleichsregel nach dem sogenannten Kindergleichwert, werden jedoch 6%-Punkte dem Kreisumlage-Hebesatz zunächst zugeschlagen (auf 47,6%-Punkte) und dann nach einem speziellen Schlüssel unter den Städten und Gemeinden wieder ausgekehrt. Diese Unterverteilung führt dazu, dass die Stadt Elze letztlich eine Kreisumlage in Höhe von rechnerisch 5.615.354,46 Euro leisten müsste. Die Verbesserung durch den Vertrag senkt sich dadurch auf 1.827.422,30 Euro ab bzw. vermindert sich um 149.873,20 Euro.

Neben der Freistellung durch die Kreisumlage sieht der Vertrag eine direkte Zahlung seitens des Landkreises im Rahmen der Kindertagespflege vor. Dabei werden Fördermittel für die erbrachte Kindertagespflege zu 50% an die Städte und Gemeinden weitergeleitet. Für Elze werden dabei 65.714,29 € für 2025 erwartet.

Der rechnerischen Gesamtverbesserung in Höhe von 1.893.136,59 € stehen jedoch die kalkulierten Einnahmeverluste in Höhe von 1.950.000,00 € gegenüber. Die vertragliche Auswirkung bedeutet dementsprechend eine wirtschaftliche Verschlechterung von 56.863,41 €. Als Ausgleichmaßnahme für derartige Fälle sieht der Vertrag zudem einen strukturellen Anpassungsfonds vor, von dem die Stadt Elze in diesem Fall aber nicht profitieren kann, weil die in 2024 und 2025 neu geschaffenen Betreuungsgruppen noch nicht im Rahmen der Personalkostenförderung des Landes aktiviert sind und somit auch vom Landkreis noch nicht über den bestehenden Vertrag abrechnungsfähig sind (vgl. Anlage 2 – Vergleichswerte gem. § 7a Absatz 1).

Es lässt sich somit feststellen, dass der vorgelegte Vertragsentwurf für das Haushaltsjahr 2025 eine geringfügige Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Stadt Elze erwarten lässt. Die durch den neuen Vertrag erwartete Verbesserung für die Stadt Elze bleibt leider vollständig aus, und das obwohl der Landkreis Hildesheim sein wirtschaftliches Engagement um ca. 12,5 Millionen € auf fast 65 Millionen € steigert. 

Wie sieht die weitere Betrachtung für die Folgejahre aus?

Die Stadt Elze plant mit dem Neubau der Kita am Sonnenberg und dem Ersatzbau in der Sedanstraße auch den Ausbau von drei Kinderkrippengruppen. Neben den zu erwartenden hohen Investitionen, führt dies auch zu einem nicht unerheblichen Anstieg der laufenden Kosten. Mit der Abkehr von der direkten Förderung des Kinderbetreuungswesens hin zur kreisumlagebasierten Förderung wird das Risiko der Kostenlast nunmehr vollständig auf die Städte und Gemeinden verlagert. Risiken wie die Umsetzung und Finanzierung der Drittkraftregelung oder zu erwartende Tarifabschlüsse, die nicht durch angepasst steigende Personalkostenförderungen ausgeglichen werden, werden erhebliche wirtschaftliche Einschnitte bewirken. Zudem hat schon die Planungssituation der Haushaltsjahre 2024 zum Planungsjahr 2025 gezeigt, dass sich die steuerliche Situation verschlechtert hat. Auch hier wird für die folgenden Haushaltsjahre mit einem Absinken des Steueraufkommens gerechnet.

Wie wird sich die Situation der Kinderbetreuung im Fall der Nichtannahme des Angebotes darstellen?

Der Beschluss des Landkreises Hildesheim, der den Städten und Gemeinden im Übrigen noch nicht offiziell vorliegt, sieht lediglich vor, dass der bestehende Kita-Vertrag mit Wirkung zum 31.07.2025 gekündigt wird. Die Folgen daraus sind vollständig offen und die Verwaltung könnte lediglich Vermutungen anstellen, wie sich der Landkreis Hildesheim die weitere Zusammenarbeit mit den „Nichtvertragskommunen“ vorstellt. Eine entsprechende Anfrage an den Landkreis zu den Auswirkungen ist im Anschluss an die Beschlussfassung des Kreistages an die Kreisverwaltung gerichtet worden, aber bislang noch unbeantwortet. Insbesondere die Frage zum Kreisumlage-Hebesatz ist in diesem Fall von besonderer Bedeutung. Gleichermaßen natürlich auch Fragen zur Ausgestaltung der Kinderbetreuung in Elze, wobei insbesondere auch die Planungsansätze zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder ab dem 01.08.2026 von Interesse sein werden, die derzeit noch nicht abschließend thematisiert sind. Zum weiteren Vorgehen wird nunmehr vorgeschlagen, dem Abschluss der vorliegenden Vereinbarung nicht zuzustimmen und stattdessen abzuwarten, welche Rahmenbedingungen der Landkreis Hildesheim für den Fall des Aufgabenübergangs vorstellt. Sobald diese Informationen vorliegen, ist die Angelegenheit zur erneuten Beratung vorzulegen.