Antworten zur Anfrage zur Deponie in Mehle
Antworten des Gewerbeaufsichtsamtes:.
1. Die Deponie soll nach der Deponierung und Abdichtung eine Höhe von ca. 118 m über NN aufweisen.
a. Wie hoch liegt das Gelände dort über NN
b. Wie hoch ist der Berg Stand heute
c. Bis zu welchem Daum soll weiter aufgeschüttet werden
Antwort des Gewerbeaufsichtsamtes:
1.a. im Westen ca. 100 bis 102 m NN , im Osten ca. 94 – 96 m NN. grob abgeschätzt
1.b. Die Ablagerungsphase wird in einigen Wochen beendet. Parallel laufen schon die Arbeiten zur Profilierung/Stilllegung/Rekultivierung. Daher sind die derzeitigen Höhen des Deponiekörpers ungefähr so wie genehmigt bzw. nähern sich diesen an. Abziehen müsste man die Höhe von ca. 1m Rekultivierungsschicht, die erst zum Schluss aufgebracht wird.
1.c Siehe 1.b.
2. Aus der Presse wurde entnommen, dass es sich Abfälle der Gefahrenklasse Z1 handelt. Laut Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) wird diese Klasse unterteilt in Einbauklasse Z1.1 „eingeschränkter offener Einbau in Gebieten mit hydrogeologisch ungünstigen Verhältnissen“ und Einbauklasse Z1.2 „eingeschränkter offener Einbau in Gebieten mit hydrogeologisch günstigen Verhältnissen“.
a. Um welche dieser Unterklassen handelt es sich in Mehle?
b. Wer prüft, dass die Ablagerung des belasteten Autobahnmaterials sachgerecht durchgeführt wird und das keine Belastung des Grundwassers stattfindet?
c. Fällt Autobahn-Abraum unter diese Deponieklasse?
d. Gibt es ein Gutachten zur Versiegelung der ursprünglich tiefer liegenden Deponie der insolventen FBR-Recycling-GmbH & Co.KG?
Antwort des Gewerbeaufsichtsamtes:
2.a. Es handelt sich um eine Deponie, die nach den Vorgaben der Deponieverordnung errichtet und betrieben wird. Die Z-Werte der LAGA Mitteilung M 20 (Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen) haben damit nichts zu tun.
Es gelten die Kriterien der Deponieverordnung, insbesondere die Zuordnungswerte des Anhangs 3 der Deponieverordnung für die Deponieklasse I.
2.b. Die Annahme von Abfall erfolgt nach den Vorgaben des § 8 der Deponieverordnung. Danach müssen vor der Annahme/Ablagerung analytische Untersuchungen durchgeführt werden zum Nachweis, dass die Zuordnungswerte eingehalten werden. Da die Deponie basisabgedichtet ist sowie zusätzlich über eine geologische Barriere verfügt, ist der Grundwasserschutz gegeben. Zudem findet ein Monitoring des Grundwassers statt.
2.c. Meinen Sie eventuell das Bodenmaterial, dass aus der Sanierung der BAB 7 stammt? Dieses fällt unter die Abfallschlüssel AS 17 05 03* und 17 05 04 (Boden). Die Deponie ist dafür zugelassen.
2.d. Die DK I-Deponie Mehle wurde auf der Deponie der insolventen FBR-Recycling-GmbH & Co.KG gebaut. Dabei bildet die Basisabdichtung der neuen Deponie gleichzeitig die (hochwertige) Oberflächenabdichtung der darunter liegenden Deponie.
Zu ihren weiteren Fragen:
Wenn gewünscht ist die Fa. Umweltdienste Kedenburg auch jetzt noch bereit, eine Besichtigung des Geländes anzubieten, um Informationen über die jetzt noch laufenden Arbeiten zu geben. Bislang lagen keine Nachfragen/Interesse diesbezüglich vor.
Die UWE hat die Verwaltung der Stadt Elze bereits gebeten, dem Betreiber mitzuteilen, dass der Wunsch besteht, eine Besichtigung für die Bevölkerung zu ermöglichen. Wir werden über den Termin informieren!
Bezüglich der planerischen Verpflichtungen hat die Umweltdienste Kedenburg in Abstimmung mit der Verwaltung und dem Gewerbebetrieb Nicolai vertragsgemäß einen Landschaftsplaner beauftragt, der einen Entwurf über die weitere Nutzung im Hinblick auf einen „Bike-Park“ erarbeiten soll.
