Fusion: UWE will Bevölkerungsbefragung

Von den Räten der Gemeinden Elze und Nordstemmen wurde beschlossen, die Möglichkeit einer Fusion ergebnisoffen zu prüfen. Derzeit werden in verschiedenen Arbeitskreisen Daten gesammelt um die Vor- und Nachteile eines Zusammenschlusses beurteilen zu können. Wir möchten zusätzlich die Einwohner Elzes und der Ortsteile nach ihrer Meinung fragen und haben daher heute an die Verwaltung un den Rat der Stadt Elze nachfolgenden Antrag gestellt:

Antrag auf eine Einwohnerbefragung bzgl. der Fusionsgespräche der Gemeinden Nordstemmen und Elze

Die Fraktion der UWE – Unabhängige Wählergruppe Elze e.V. im Stadtrat stellt hiermit folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt Elze beschließt vor einer Entscheidung zur Fusion die Durchführung einer Einwohnerbefragung gemäß § 35 NKomVG unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in angemessener Weise gemäß § 36 NKomVG zu der Frage einer Fusion zwischen den Gemeinden Nordstemmen und Elze.“

Begründung:

Dieser Antrag, der vor Entscheidung im öffentlichen Teil der Ratssitzung, im zuständigen Ausschuss für Innere Dienste, Bildung u. Soziales im öffentlichen Teil zu behandeln ist, begründet sich aus der Tatsache, dass die Öffentlichkeit bereits durch die aus den örtlichen Medien bekannten Stellungnahmen der Bürgermeister der Gemeinden Elze und Nordstemmen über die bereits laufenden Gespräche mit noch offenem Ausgang zur Auslotung einer denkbaren Fusion informiert wurden. Gleichsam haben die Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis nehmen müssen, dass vor dem Hintergrund dieser Gespräche die Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinden Nordstemmen und Elze im vergangenen Jahr auf 2 Jahre verlängert wurden.

Daher ist das „Thema“ bereits in der öffentlichen Diskussion. Die Einwohnerinnen und Einwohner beider Gemeinden diskutieren insbesondere auch die Frage, ob sie denn dazu auch befragt werden oder ob eine mögliche Entscheidung über eine Fusion ausschließlich in den Räten der Gemeinde vollzogen wird.

Mit diesem frühzeitig gestellten Antrag soll ein Zeichen in Richtung der Einwohnerinnen und Einwohner gesetzt werden, dass diese sehr wohl auch und selbst um ihre Meinung in der Form der nach dem Kommunalverfassungsgesetz vorgesehenen Einwohnerbefragung gebeten werden.

Mit diesem Antrag dürfte auch der Gefahr einer möglichen Eskalation der öffentlichen Diskussion um dieses „Thema“ entgegengewirkt werden.

Grundsätzlich stellt die mögliche Verschmelzung zweier Kommunen eine nicht unerhebliche Veränderung dar, die die Belange der Einwohner erheblich berührt.

Vor diesem Hintergrund halten wir die Durchführung einer solche Einwohnerbefragung für notwendig. Da aber kraft Kommunalverfassungsgesetz nur die Einwohner die mindestens 14 Jahre alt sind daran beteiligt werden, ist es wegen der Bedeutung dieser Entscheidung die dieser Befragung dann zu Grunde liegen kann ebenso wichtig, auch die Kinder und Jugendlichen gemäß § 36 NKomVG in einem von der Verwaltung zu erarbeitenden Verfahren in geeigneter Weise zu beteiligen.