Sommerferien im Bürgerbüro

Wir wünschen schöne Sommerferien!

Unser Bürgerbüro bleibt geschlossen und öffnet für Sie wieder am 10. August 2019. Unter kontakt@uwe-elze.de bleiben wir natürlich erreichbar.

 

Umfrage zur Kendelke

Die Gastronomie an der Kendelke ist Geschichte. SPD und Teile der CDU haben sich in öffentlicher Diskussion dagegen ausgesprochen. Die UWE hätte das einzige Elzer Ausflugslokal gerne erhalten. Hintergrund

Wie ist Ihre Meinung zur Kendelke?
© Kama

Bürger für den Erhalt der Gastronomie an der Kendelke

Die UWE wurde von etlichen Bürgern aus Elze und den Ortsteilen angesprochen. Beispielhaft veröffentlichen wir eine an uns gerichtete E-Mail:

„Vielen Dank, dass die UWE sich auch um solche Themen, wie z.B. Mount Mehle und Kendelke, kümmert. Zur Zukunft der Kendelke als Gastronomie-Betrieb möchten wir uns ganz klar für den Erhalt als Ausflugsziel und „Gastronomie-Betrieb aussprechen. Wo sonst in der näheren Umgebung gibt es noch so ein wunderbares Ziel für Wanderer, Radfahrer und Ausflügler aller Art.

Familien mit Kindern bietet die Kendelke ein Plätzchen im Grünen, wo Eltern entspannen und  Kinder einfach spielen können. Wir selber waren oft zu Gast im Waldbrunnen und bedauern dessen Schließung sehr.

 

Bei unseren vielen Besuchen konnten wir uns auch davon überzeugen, dass der Grund für eine Schließung nicht die mangelnden Besucher oder zu geringe Gästezahlen waren.

Dies gilt für den Waldbrunnen genauso wie für den Vorgängerbetrieb.

 

Leider liest man immer wieder in vielen Kommentaren, die Betreiber wären unfähig gewesen, hätte alles falsch gemacht, würden nicht das Richtige anbieten usw. Das ist nicht korrekt!

 

Aus Gesprächen mit den Betreibern wissen wir allerdings von ganz anderen Problemen.Bauliche Mängel, die der/die EigentümerIn beheben müsste (es aber nicht tut), sehr hohe Mietforderungen und einiges mehr machten es den Betreibern unmöglich dieses wirklich schöne Ausflugslokal zu bewirtschaften.

 

Es lag nicht an zu wenig Kundschaft – ganz im Gegenteil – der Terminkalender des Waldbrunnen war zum Zeitpunkt der Schließung sehr gut gefüllt.

 

-Warum wird ein Gastronomiebetrieb vom Landkreis aufgrund von Problemen bei der Entwässerung / Abwasser-Entsorgung von heute auf morgen geschlossen, wenn der Betrieb in diesem Zustand bereits seit fast Jahrzehnten betrieben wird? (lt. Aussage Betreiber)

-Warum werden Käufer durch extrem hohe Kaufpreise und Forderungen vom Erwerb des Betriebes abgehalten ? Der Betreiber wollte kaufen ! (lt. Aussage Betreiber)

-Warum durfte die Kendelke in der Vergangenheit zum Wohnen nur in Verbindung mit Gastronomie genutzt werden ? (Berichte in der LDZ als die jetzigen Eigentümer das Gelände und Gebäude erwarben und dort eine Art „Therapie-Zentrum eröffnen wollten)

-Ist das immer noch so ? Oder ändert sich das dann ?

Wenn dort eine Umnutzung stattfindet, ist dann der Standort für Gastronomie für immer verloren ?

 

 Sollte es nicht auch im Interesse der Stadt Elze sein, das letzte wirklich gastronomische Ausflugsziel  im Stadtgebiet zu erhalten und zu fördern? Auf der Internet-Seite der Stadt Elze wird unter Touristik die Rast und Bike-Anlage beworben, auch die Klosterkirche Wittenburg wird hier genannt, welche durch die frisch erneuerte Straße zwischen Wittenburg und Mehle ideal zu erreichen wäre. Aber wo bitte kann ich als Radler hier einkehren ?  Ein Ausflugsziel mit Speisen und Getränken für Radfahrer und Wanderer fehlt hier leider.

Beispiele wie etwa die Holzmühle bei Eldagsen beweisen ja, dass es funktioniert.

 

Es gibt also viele Gründe die Kendelke zu erhalten – als Ausflugsziel, als Gastronomie in der nahen Umgebung, als Restaurant für z.B. Famielenfeiern, als Tradition, als seit Jahrzehnten geschätztes und liebgewonnenes Stück Heimat, welches einfach dazugehört.

 

Viele unserer Freunde und Bekannten und mit Sicherheit eine große Anzahl von Bürgern würden den Erhalt mit Sicherheit begrüßen.

 

Über eine weitere positive Information zur Zukunft der Kendelke würden sich nicht nur wir freuen.

 

Auf jeden Fall sollte dieses Thema noch viel stärker an die Öffentlichkeit gebracht werden, und nicht nur eine Entscheidung des Rats sein. Der Rat handelt ja für die Interessen der BürgerInnen aller Ortsteile und alle BürgerInnen hätte ja vom Erhalt einen Nutzen.   Also sollte man die BürgerInnen auch fragen!

 

Wir hoffen auf ein positives Ergebnis für die Kendelke und wünschen Ihnen und UWE hierbei viel Erfolg.

 

Viel Erfolg und herzlichen Dank für ihren Einsatz.“

 

Entscheidung um die Zukunft der Kendelke

Was wird aus der Zukunft der Kendelke? Die Elzer Verwaltung möchte von dem Vorkaufsrecht rkeinen Gebrauch machen. Ein Gastronomiebetrieb an Elzes -einzigem- Ausflugsort äre damit Geschichte. Die UWE möchte den Standort für Gastronomie erhalten, Wir plädieren dafür das Anwesen durch einen Gutachter schätzen zu lassen. Es muss zumindest alternativ überlegt werden, das Vorkaufsrecht auszuüben. Hierzu werden aber belastbare Zahlen benötigt. Auf keinen Fall sollte voreilig entschieden werden. Der Rat wurde leider erst sehr spät informiert.  Es erfolgte keine Diskussion in einem Fachausschuss.

LDZ vom 15.06.2019

Antworten zur Anfrage zur Deponie in Mehle

Antworten des Gewerbeaufsichtsamtes:.

1. Die Deponie soll nach der Deponierung und Abdichtung eine Höhe von ca. 118 m über NN aufweisen.

a. Wie hoch liegt das Gelände dort über NN

b. Wie hoch ist der Berg Stand heute

c. Bis zu welchem Daum soll weiter aufgeschüttet werden

Antwort des Gewerbeaufsichtsamtes:

1.a. im Westen ca. 100 bis 102 m NN , im Osten ca. 94 – 96 m NN. grob abgeschätzt

1.b. Die Ablagerungsphase wird in einigen Wochen beendet. Parallel laufen schon die Arbeiten zur Profilierung/Stilllegung/Rekultivierung. Daher sind die derzeitigen Höhen des Deponiekörpers ungefähr so wie genehmigt bzw. nähern sich diesen an. Abziehen müsste man die Höhe von ca. 1m Rekultivierungsschicht, die erst zum Schluss aufgebracht wird.

1.c  Siehe 1.b.

2. Aus der Presse wurde entnommen, dass es sich Abfälle der Gefahrenklasse Z1 handelt. Laut Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) wird diese Klasse unterteilt in Einbauklasse Z1.1 „eingeschränkter offener Einbau in Gebieten mit hydrogeologisch ungünstigen Verhältnissen“ und Einbauklasse Z1.2 „eingeschränkter offener Einbau in Gebieten mit hydrogeologisch günstigen Verhältnissen“.

a. Um welche dieser Unterklassen handelt es sich in Mehle?

b. Wer prüft, dass die Ablagerung des belasteten Autobahnmaterials sachgerecht durchgeführt wird und das keine Belastung des Grundwassers stattfindet?

c. Fällt Autobahn-Abraum unter diese Deponieklasse?

d. Gibt es ein Gutachten zur Versiegelung der ursprünglich tiefer liegenden Deponie der insolventen FBR-Recycling-GmbH & Co.KG?

Antwort des Gewerbeaufsichtsamtes:

2.a. Es handelt sich um eine Deponie, die nach den Vorgaben der Deponieverordnung errichtet und betrieben wird. Die Z-Werte der LAGA Mitteilung M 20 (Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen) haben damit nichts zu tun.

Es gelten die Kriterien der Deponieverordnung, insbesondere die Zuordnungswerte des Anhangs 3 der Deponieverordnung für die Deponieklasse I.

2.b. Die Annahme von Abfall erfolgt nach den Vorgaben des § 8 der Deponieverordnung. Danach müssen vor der Annahme/Ablagerung analytische Untersuchungen durchgeführt werden zum Nachweis, dass die Zuordnungswerte eingehalten werden. Da die Deponie basisabgedichtet ist sowie zusätzlich über eine geologische Barriere verfügt, ist der Grundwasserschutz gegeben. Zudem findet ein Monitoring des Grundwassers statt.

2.c. Meinen Sie eventuell das Bodenmaterial, dass aus der Sanierung der BAB 7 stammt? Dieses fällt unter die Abfallschlüssel AS 17 05 03* und 17 05 04 (Boden). Die Deponie ist dafür zugelassen.

2.d. Die DK I-Deponie Mehle wurde auf der Deponie der insolventen FBR-Recycling-GmbH & Co.KG gebaut. Dabei bildet die Basisabdichtung der neuen Deponie gleichzeitig die (hochwertige) Oberflächenabdichtung der darunter liegenden Deponie.

Zu ihren weiteren Fragen:

 Wenn gewünscht ist die Fa. Umweltdienste Kedenburg auch jetzt noch bereit, eine Besichtigung des Geländes anzubieten, um Informationen über die jetzt noch laufenden Arbeiten zu  geben. Bislang lagen keine Nachfragen/Interesse diesbezüglich vor.

Die UWE hat die Verwaltung der Stadt Elze bereits gebeten, dem Betreiber mitzuteilen, dass der Wunsch besteht, eine Besichtigung für die Bevölkerung zu ermöglichen. Wir werden über den Termin informieren!

 Bezüglich der planerischen Verpflichtungen hat die Umweltdienste Kedenburg in Abstimmung mit der Verwaltung und dem Gewerbebetrieb Nicolai vertragsgemäß einen Landschaftsplaner beauftragt, der einen Entwurf über die weitere Nutzung im Hinblick auf einen „Bike-Park“ erarbeiten soll.

 

Leserbrief von Michael Röver zum Landkreis und dem Kita-Vertrag

Nachdem die Samtgemeinde Leinebergland den Kita-Vertrag mit dem Landkreis abgelehnt hat, gab es harsche Kritik seitens des Fraktionsvorsitzenden der CDU im Landkreis, Friedhelm Prior. Wer den von ihm maßgeblich mitgestalteten Vertrag des Landkreises nicht annehme, sei wohl „mit dem Klammerbeutel gepudert“. Beschimpfungen zur Unzeit, befinden sich die Parteien doch im Eurpoawahl-Wahlkampf. Zumindest für den Kreis stellt sich doch die Frage, ob CDU und SPD, überhaupt noch wählbar sind. Die Parteien der regierenden Großen Koalition haben im Gezerre um die Durchsetzung des neuen Kita-Vertrages ihr Machtmonopol massiv ausgenutzt.

LDZ, 15.05. 2019

Leserbrief von Ulrich Bantelmann zum Kita-Vertrag des Landkreises

Der Rat der Stadt Elze hat dem neuen Kita-Vertrag zähneknirschend zugestimmt. Kritik dazu gab es aus allen Parteien, vor allem aber von den Elzer Unabhängigen (UWE). Die Samtgemeinde Leinebergland hingegen hat den Vertrag abgelehnt und muss nun mit einer höheren Kreisumlage rechnen. Ulrich Bantelmann rechnet in seinem Leserbrief mit der GroKo in Hildesheim ab und erneuert seine Kritik an der Durchdrückung des Vertrages und seinen Folgen für die Einheit des Landkreises:

LDZ vom 13.05.2019

So sieht das neue Elzer Marktzentrum aus

Wir konnten schon einmal einen Blick auf das Modell und die Zeichnungen des neuen Marktzentrums werfen, das sich auf dem Gelände dem der alten Sparkasse, des Hofes Ringeling und weiterer Grundstücke befinden wird.

UWE-Projekte Grillhütte & Skateranlage offiziell eingeweiht

„Was lange währt wird endlich gut.“ Dieses alte Sprichwort gilt auch für die „neue“ Elzer Grillhütte. Die offizielle Einweihung fiel leider ein wenig dem Regenwetter zum Opfer. Für die Zukunft ist Elze aber um eine Attraktivität reicher. Die sogenannte Kota ist als Zehneck gebaut und hat einen Durchmesser rd. 9,5 m einschl. Dachüberstand. Die Nutzfläche beträgt 56 m². Innenliegend befindet sich eine Grillanlage mit entsprechendem Abluftschornstein. Der Zugang wurde barrierefrei hergestellt. Der ursprüngliche Antrag der Elzer Unabhängigen stammt bereits aus dem Jahr 2013. Um so erfreulicher ist es ,dass diese Idee verwirklich werden konnte.

Auch der UWE-Antrag für die Skateranlage liegt schon ein wenig zurück (2015). Gemeinsam mit den Haus der Jugend wurde dieses Projekt vorangetrieben. Zur Konkretisierung hatte sich die Jugendpflege mit einer Gruppe von Jugendlichen mit dem Thema auseinandergesetzt und die Wünsche und Möglichkeiten zusammengestellt, die für den Bau einer neuen Anlage als wichtig erachtet wurden. Die Anlage ist nun schon ein Dreivierteljahr in Betrieb und wird von den Jugendlichen sehr gut angenommen. Sie ist zu einem richtigen Treffpunkt geworden.

Anfrage zur Deponie in Mehle

  

Die UWE hat vor kurzem zur Deponie in Mehle eine Anfrage an den Bürgermeister der Stadt Elze gestellt Die Stadt Elze hat auch bereits geantwortet, dass sie bemüht sind, unsere Anfrage so schnell wie möglich zu beantworten. Ein Großteil unserer Fragen könnte aber nur von der Fach- und Genehmigungsbehörde zum Betrieb der Deponie beantwortet werden. Das wäre der Landkreis Hildesheim. Nach deren Beantwortung würden wir informiert.

Text zur Anfrage:

Die Deponie hat dort inzwischen doch ein stattliches Ausmaß erreicht und beeinflusst im näheren Umkreis maßgeblich das Landschaftsbild; bzw. verhindert die Fernsicht. Zudem gibt es Bedenken zu den gelagerten Stoffen. Elzer und Mehler Bürger haben hierzu um Auskunft gebeten. Laut LDZ vom 5.03.19 war dies auch schon ein Thema bei der Mehler Bürgerfragestunde. 

Gemäß Vorlage Vorlage Nr. 293/2013 vom 30.08. 2013 soll die Deponie nach der Deponierung und Abdichtung eine Höhe von ca. 118 m über NN aufweisen. Daraus ergeben sich die Fragen: 1. wie hoch liegt das Gelände dort über NN, 2. wie hoch ist der Berg Stand heute und 3. bis zu welchem Datum soll weiter aufgeschüttet werden?

In der LDZ wurden Sie mit der Gefahrenklasse Z1 zitiert. Laut Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) wird diese Klasse unterteilt in Einbauklasse Z 1.1 „eingeschränkter offener Einbau in Gebieten mit hydrogeologisch ungünstigen Verhältnissen“ und Einbauklasse Z 1.2 „eingeschränkter offener Einbau in Gebieten mit hydrogeologisch günstigen Verhältnissen“.

Um welche dieser Unterklassen handelt es sich in Mehle? Wer prüft, dass die Ablagerung des belasteten Autobahnmaterials sachgerecht durchgeführt wird und dass keine Belastung des Grundwasssers stattfindet? Gibt es ein Gutachten zur Versiegelung der ursprünglichen tiefer liegenden Deponie der insolventen FBR-Recycling-GmbH & Co.KG?

Im städtebaulichen Vertrag (Entwurf Stand 10.09.2013) steht „UWK verpflichtet sich, stets nur mineralische Abfälle und auch nur solche, die für die Deponieklasse I zugelassen sind und deren Grenzwerte einhalten zur Einlagerung anzunehmen“ 

Fällt der Autobahn-Abraum (Z1?) unter diese Deponieklasse?

Im Vertragsentwurf steht weiter: „UWK verpflichtet sich, in angemessenem Umfang Informationsveranstaltungen durchzuführen, zumindest einmal im Jahr einen „Tag der offenen Tür“ anzubieten, indem die Deponie von der interessierten Öffentlichkeit begangen/besichtigt werden.“

Eine derartige jährliche Veranstaltung ist uns seit 2013 nicht bekannt. Hat sie jemals stattgefunden?

Weiter heißt es: “ UWK sichert der Stadt zu, spätestens zwei Jahre vor Beendigung der Ablagerungsphase, also spätestens im 8. neu zuzulassendem Betriebsjahr, auf Kosten der UWK einen einschlägig erfahrenen Landschaftsplaner (bis zu 100 Planerstunden) zu beauftragen.“ 

Wenn nicht noch 2 weitere Jahre Ablagerung stattfinden soll, hätte diese Beauftragung bereits stattfinden müssen. Hat es sie gegeben?

Uns ist bewusst, dass die Beantwortung aller Fragen – um die wir Sie freundlich bitten- Arbeit verursachen wird. Wir sind von Bürgern aber sehr detailliert befragt worden und haben festgestellt, dass wir als Ratsmitglieder recht wenig über diese Deponie wissen.

Vielen Dank im voraus!

Michael Röver

für die Fraktion der Unabhängigen Wählergruppe Elze UWE