So soll das neue Baugebiet Hanlah-Nord-D aussehen

Die Stadt Elze hat im Jahr 1999 den Bebauungsplan Nr. 32, „Hanlah Nord D“ aufgestellt. Mittlerweile ist der westliche Bereich des B-Planes vollständig erschlossen. Es ist jetzt geplant, vom ursprünglichen Erschließungsprinzip abzuweichen und eine Verbindung aus der südlichen Ortslage bereitzustellen, um eine gleichmäßigere Verteilung der Verkehre insgesamt zu ermöglichen und die westlichen Wohngebiete des B-Planes vom zukünftigen Verkehr zu entlasten. Dazu soll eine neue Straßenverbindung in Verlängerung der „Fritz-Rehm-Straße“ über die vormals geplante Gemeinbedarfsfläche geführt werden, die an die Planstraße B 2 anknüpft. Die Fritz-Rehm-Straße war mit einer Gesamtbreite von 10 m bereits dafür ausgelegt worden, entsprechenden Verkehr aufzunehmen.

Auftragsvergabe für die Planung der neuen Hauptstraße

Der Rat der Stadt Elze beschließt, heute den Auftrag für Planungsleistungen zur Sanierung der Hauptstraße im Realisierungsbereich – Teilbereich zwischen der Bahnhofstraße und der Brandstraße – an das Planungsbüro Gornik Denkel Landschaftsarchitektur, Heidelberg, zu vergeben. Hier noch einmal die Planungsbilder des Gewinners des Planungswettbewerbs:

Sommerferien im Bürgerbüro

Wir wünschen schöne Sommerferien!

Unser Bürgerbüro bleibt geschlossen und öffnet für Sie wieder am 10. August 2019. Unter kontakt@uwe-elze.de bleiben wir natürlich erreichbar.

 

Umfrage zur Kendelke

Die Gastronomie an der Kendelke ist Geschichte. SPD und Teile der CDU haben sich in öffentlicher Diskussion dagegen ausgesprochen. Die UWE hätte das einzige Elzer Ausflugslokal gerne erhalten. Hintergrund

Wie ist Ihre Meinung zur Kendelke?
© Kama

Bürger für den Erhalt der Gastronomie an der Kendelke

Die UWE wurde von etlichen Bürgern aus Elze und den Ortsteilen angesprochen. Beispielhaft veröffentlichen wir eine an uns gerichtete E-Mail:

„Vielen Dank, dass die UWE sich auch um solche Themen, wie z.B. Mount Mehle und Kendelke, kümmert. Zur Zukunft der Kendelke als Gastronomie-Betrieb möchten wir uns ganz klar für den Erhalt als Ausflugsziel und „Gastronomie-Betrieb aussprechen. Wo sonst in der näheren Umgebung gibt es noch so ein wunderbares Ziel für Wanderer, Radfahrer und Ausflügler aller Art.

Familien mit Kindern bietet die Kendelke ein Plätzchen im Grünen, wo Eltern entspannen und  Kinder einfach spielen können. Wir selber waren oft zu Gast im Waldbrunnen und bedauern dessen Schließung sehr.

 

Bei unseren vielen Besuchen konnten wir uns auch davon überzeugen, dass der Grund für eine Schließung nicht die mangelnden Besucher oder zu geringe Gästezahlen waren.

Dies gilt für den Waldbrunnen genauso wie für den Vorgängerbetrieb.

 

Leider liest man immer wieder in vielen Kommentaren, die Betreiber wären unfähig gewesen, hätte alles falsch gemacht, würden nicht das Richtige anbieten usw. Das ist nicht korrekt!

 

Aus Gesprächen mit den Betreibern wissen wir allerdings von ganz anderen Problemen.Bauliche Mängel, die der/die EigentümerIn beheben müsste (es aber nicht tut), sehr hohe Mietforderungen und einiges mehr machten es den Betreibern unmöglich dieses wirklich schöne Ausflugslokal zu bewirtschaften.

 

Es lag nicht an zu wenig Kundschaft – ganz im Gegenteil – der Terminkalender des Waldbrunnen war zum Zeitpunkt der Schließung sehr gut gefüllt.

 

-Warum wird ein Gastronomiebetrieb vom Landkreis aufgrund von Problemen bei der Entwässerung / Abwasser-Entsorgung von heute auf morgen geschlossen, wenn der Betrieb in diesem Zustand bereits seit fast Jahrzehnten betrieben wird? (lt. Aussage Betreiber)

-Warum werden Käufer durch extrem hohe Kaufpreise und Forderungen vom Erwerb des Betriebes abgehalten ? Der Betreiber wollte kaufen ! (lt. Aussage Betreiber)

-Warum durfte die Kendelke in der Vergangenheit zum Wohnen nur in Verbindung mit Gastronomie genutzt werden ? (Berichte in der LDZ als die jetzigen Eigentümer das Gelände und Gebäude erwarben und dort eine Art „Therapie-Zentrum eröffnen wollten)

-Ist das immer noch so ? Oder ändert sich das dann ?

Wenn dort eine Umnutzung stattfindet, ist dann der Standort für Gastronomie für immer verloren ?

 

 Sollte es nicht auch im Interesse der Stadt Elze sein, das letzte wirklich gastronomische Ausflugsziel  im Stadtgebiet zu erhalten und zu fördern? Auf der Internet-Seite der Stadt Elze wird unter Touristik die Rast und Bike-Anlage beworben, auch die Klosterkirche Wittenburg wird hier genannt, welche durch die frisch erneuerte Straße zwischen Wittenburg und Mehle ideal zu erreichen wäre. Aber wo bitte kann ich als Radler hier einkehren ?  Ein Ausflugsziel mit Speisen und Getränken für Radfahrer und Wanderer fehlt hier leider.

Beispiele wie etwa die Holzmühle bei Eldagsen beweisen ja, dass es funktioniert.

 

Es gibt also viele Gründe die Kendelke zu erhalten – als Ausflugsziel, als Gastronomie in der nahen Umgebung, als Restaurant für z.B. Famielenfeiern, als Tradition, als seit Jahrzehnten geschätztes und liebgewonnenes Stück Heimat, welches einfach dazugehört.

 

Viele unserer Freunde und Bekannten und mit Sicherheit eine große Anzahl von Bürgern würden den Erhalt mit Sicherheit begrüßen.

 

Über eine weitere positive Information zur Zukunft der Kendelke würden sich nicht nur wir freuen.

 

Auf jeden Fall sollte dieses Thema noch viel stärker an die Öffentlichkeit gebracht werden, und nicht nur eine Entscheidung des Rats sein. Der Rat handelt ja für die Interessen der BürgerInnen aller Ortsteile und alle BürgerInnen hätte ja vom Erhalt einen Nutzen.   Also sollte man die BürgerInnen auch fragen!

 

Wir hoffen auf ein positives Ergebnis für die Kendelke und wünschen Ihnen und UWE hierbei viel Erfolg.

 

Viel Erfolg und herzlichen Dank für ihren Einsatz.“

 

Entscheidung um die Zukunft der Kendelke

Was wird aus der Zukunft der Kendelke? Die Elzer Verwaltung möchte von dem Vorkaufsrecht rkeinen Gebrauch machen. Ein Gastronomiebetrieb an Elzes -einzigem- Ausflugsort äre damit Geschichte. Die UWE möchte den Standort für Gastronomie erhalten, Wir plädieren dafür das Anwesen durch einen Gutachter schätzen zu lassen. Es muss zumindest alternativ überlegt werden, das Vorkaufsrecht auszuüben. Hierzu werden aber belastbare Zahlen benötigt. Auf keinen Fall sollte voreilig entschieden werden. Der Rat wurde leider erst sehr spät informiert.  Es erfolgte keine Diskussion in einem Fachausschuss.

LDZ vom 15.06.2019

Antworten zur Anfrage zur Deponie in Mehle

Antworten des Gewerbeaufsichtsamtes:.

1. Die Deponie soll nach der Deponierung und Abdichtung eine Höhe von ca. 118 m über NN aufweisen.

a. Wie hoch liegt das Gelände dort über NN

b. Wie hoch ist der Berg Stand heute

c. Bis zu welchem Daum soll weiter aufgeschüttet werden

Antwort des Gewerbeaufsichtsamtes:

1.a. im Westen ca. 100 bis 102 m NN , im Osten ca. 94 – 96 m NN. grob abgeschätzt

1.b. Die Ablagerungsphase wird in einigen Wochen beendet. Parallel laufen schon die Arbeiten zur Profilierung/Stilllegung/Rekultivierung. Daher sind die derzeitigen Höhen des Deponiekörpers ungefähr so wie genehmigt bzw. nähern sich diesen an. Abziehen müsste man die Höhe von ca. 1m Rekultivierungsschicht, die erst zum Schluss aufgebracht wird.

1.c  Siehe 1.b.

2. Aus der Presse wurde entnommen, dass es sich Abfälle der Gefahrenklasse Z1 handelt. Laut Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) wird diese Klasse unterteilt in Einbauklasse Z1.1 „eingeschränkter offener Einbau in Gebieten mit hydrogeologisch ungünstigen Verhältnissen“ und Einbauklasse Z1.2 „eingeschränkter offener Einbau in Gebieten mit hydrogeologisch günstigen Verhältnissen“.

a. Um welche dieser Unterklassen handelt es sich in Mehle?

b. Wer prüft, dass die Ablagerung des belasteten Autobahnmaterials sachgerecht durchgeführt wird und das keine Belastung des Grundwassers stattfindet?

c. Fällt Autobahn-Abraum unter diese Deponieklasse?

d. Gibt es ein Gutachten zur Versiegelung der ursprünglich tiefer liegenden Deponie der insolventen FBR-Recycling-GmbH & Co.KG?

Antwort des Gewerbeaufsichtsamtes:

2.a. Es handelt sich um eine Deponie, die nach den Vorgaben der Deponieverordnung errichtet und betrieben wird. Die Z-Werte der LAGA Mitteilung M 20 (Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen) haben damit nichts zu tun.

Es gelten die Kriterien der Deponieverordnung, insbesondere die Zuordnungswerte des Anhangs 3 der Deponieverordnung für die Deponieklasse I.

2.b. Die Annahme von Abfall erfolgt nach den Vorgaben des § 8 der Deponieverordnung. Danach müssen vor der Annahme/Ablagerung analytische Untersuchungen durchgeführt werden zum Nachweis, dass die Zuordnungswerte eingehalten werden. Da die Deponie basisabgedichtet ist sowie zusätzlich über eine geologische Barriere verfügt, ist der Grundwasserschutz gegeben. Zudem findet ein Monitoring des Grundwassers statt.

2.c. Meinen Sie eventuell das Bodenmaterial, dass aus der Sanierung der BAB 7 stammt? Dieses fällt unter die Abfallschlüssel AS 17 05 03* und 17 05 04 (Boden). Die Deponie ist dafür zugelassen.

2.d. Die DK I-Deponie Mehle wurde auf der Deponie der insolventen FBR-Recycling-GmbH & Co.KG gebaut. Dabei bildet die Basisabdichtung der neuen Deponie gleichzeitig die (hochwertige) Oberflächenabdichtung der darunter liegenden Deponie.

Zu ihren weiteren Fragen:

 Wenn gewünscht ist die Fa. Umweltdienste Kedenburg auch jetzt noch bereit, eine Besichtigung des Geländes anzubieten, um Informationen über die jetzt noch laufenden Arbeiten zu  geben. Bislang lagen keine Nachfragen/Interesse diesbezüglich vor.

Die UWE hat die Verwaltung der Stadt Elze bereits gebeten, dem Betreiber mitzuteilen, dass der Wunsch besteht, eine Besichtigung für die Bevölkerung zu ermöglichen. Wir werden über den Termin informieren!

 Bezüglich der planerischen Verpflichtungen hat die Umweltdienste Kedenburg in Abstimmung mit der Verwaltung und dem Gewerbebetrieb Nicolai vertragsgemäß einen Landschaftsplaner beauftragt, der einen Entwurf über die weitere Nutzung im Hinblick auf einen „Bike-Park“ erarbeiten soll.

 

Leserbrief von Michael Röver zum Landkreis und dem Kita-Vertrag

Nachdem die Samtgemeinde Leinebergland den Kita-Vertrag mit dem Landkreis abgelehnt hat, gab es harsche Kritik seitens des Fraktionsvorsitzenden der CDU im Landkreis, Friedhelm Prior. Wer den von ihm maßgeblich mitgestalteten Vertrag des Landkreises nicht annehme, sei wohl „mit dem Klammerbeutel gepudert“. Beschimpfungen zur Unzeit, befinden sich die Parteien doch im Eurpoawahl-Wahlkampf. Zumindest für den Kreis stellt sich doch die Frage, ob CDU und SPD, überhaupt noch wählbar sind. Die Parteien der regierenden Großen Koalition haben im Gezerre um die Durchsetzung des neuen Kita-Vertrages ihr Machtmonopol massiv ausgenutzt.

LDZ, 15.05. 2019

Leserbrief von Ulrich Bantelmann zum Kita-Vertrag des Landkreises

Der Rat der Stadt Elze hat dem neuen Kita-Vertrag zähneknirschend zugestimmt. Kritik dazu gab es aus allen Parteien, vor allem aber von den Elzer Unabhängigen (UWE). Die Samtgemeinde Leinebergland hingegen hat den Vertrag abgelehnt und muss nun mit einer höheren Kreisumlage rechnen. Ulrich Bantelmann rechnet in seinem Leserbrief mit der GroKo in Hildesheim ab und erneuert seine Kritik an der Durchdrückung des Vertrages und seinen Folgen für die Einheit des Landkreises:

LDZ vom 13.05.2019

So sieht das neue Elzer Marktzentrum aus

Wir konnten schon einmal einen Blick auf das Modell und die Zeichnungen des neuen Marktzentrums werfen, das sich auf dem Gelände dem der alten Sparkasse, des Hofes Ringeling und weiterer Grundstücke befinden wird.