Unser Fraktionsmitglied Ulrich Bantelmann -gleichzeitig auch Kreistagsabgeordneter der Unabhängigen- hat sich Gedanken um Plastikmüll gemacht und eine Anfrage an den Landrat gestellt:
1. Die Deponie soll nach der Deponierung und Abdichtung eine Höhe von ca. 118 m über NN aufweisen.
a. Wie hoch liegt das Gelände dort über NN
b. Wie hoch ist der Berg Stand heute
c. Bis zu welchem Daum soll weiter aufgeschüttet werden
Antwort des Gewerbeaufsichtsamtes:
1.a. im Westen ca. 100 bis 102 m NN , im Osten ca. 94 – 96 m NN. grob abgeschätzt
1.b. Die Ablagerungsphase wird in einigen Wochen beendet. Parallel laufen schon die Arbeiten zur Profilierung/Stilllegung/Rekultivierung. Daher sind die derzeitigen Höhen des Deponiekörpers ungefähr so wie genehmigt bzw. nähern sich diesen an. Abziehen müsste man die Höhe von ca. 1m Rekultivierungsschicht, die erst zum Schluss aufgebracht wird.
1.c Siehe 1.b.
2. Aus der Presse wurde entnommen, dass es sich Abfälle der Gefahrenklasse Z1 handelt. Laut Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) wird diese Klasse unterteilt in Einbauklasse Z1.1 „eingeschränkter offener Einbau in Gebieten mit hydrogeologisch ungünstigen Verhältnissen“ und Einbauklasse Z1.2 „eingeschränkter offener Einbau in Gebieten mit hydrogeologisch günstigen Verhältnissen“.
a. Um welche dieser Unterklassen handelt es sich in Mehle?
b. Wer prüft, dass die Ablagerung des belasteten Autobahnmaterials sachgerecht durchgeführt wird und das keine Belastung des Grundwassers stattfindet?
c. Fällt Autobahn-Abraum unter diese Deponieklasse?
d. Gibt es ein Gutachten zur Versiegelung der ursprünglich tiefer liegenden Deponie der insolventen FBR-Recycling-GmbH & Co.KG?
Antwort des Gewerbeaufsichtsamtes:
2.a. Es handelt sich um eine Deponie, die nach den Vorgaben der Deponieverordnung errichtet und betrieben wird. Die Z-Werte der LAGA Mitteilung M 20 (Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen) haben damit nichts zu tun.
Es gelten die Kriterien der Deponieverordnung, insbesondere die Zuordnungswerte des Anhangs 3 der Deponieverordnung für die Deponieklasse I.
2.b. Die Annahme von Abfall erfolgt nach den Vorgaben des § 8 der Deponieverordnung. Danach müssen vor der Annahme/Ablagerung analytische Untersuchungen durchgeführt werden zum Nachweis, dass die Zuordnungswerte eingehalten werden. Da die Deponie basisabgedichtet ist sowie zusätzlich über eine geologische Barriere verfügt, ist der Grundwasserschutz gegeben. Zudem findet ein Monitoring des Grundwassers statt.
2.c. Meinen Sie eventuell das Bodenmaterial, dass aus der Sanierung der BAB 7 stammt? Dieses fällt unter die Abfallschlüssel AS 17 05 03* und 17 05 04 (Boden). Die Deponie ist dafür zugelassen.
2.d. Die DK I-Deponie Mehle wurde auf der Deponie der insolventen FBR-Recycling-GmbH & Co.KG gebaut. Dabei bildet die Basisabdichtung der neuen Deponie gleichzeitig die (hochwertige) Oberflächenabdichtung der darunter liegenden Deponie.
Zu ihren weiteren Fragen:
Wenn gewünscht ist die Fa. Umweltdienste Kedenburg auch jetzt noch bereit, eine Besichtigung des Geländes anzubieten, um Informationen über die jetzt noch laufenden Arbeiten zu geben. Bislang lagen keine Nachfragen/Interesse diesbezüglich vor.
Die UWE hat die Verwaltung der Stadt Elze bereits gebeten, dem Betreiber mitzuteilen, dass der Wunsch besteht, eine Besichtigung für die Bevölkerung zu ermöglichen. Wir werden über den Termin informieren!
Bezüglich der planerischen Verpflichtungen hat die Umweltdienste Kedenburg in Abstimmung mit der Verwaltung und dem Gewerbebetrieb Nicolai vertragsgemäß einen Landschaftsplaner beauftragt, der einen Entwurf über die weitere Nutzung im Hinblick auf einen „Bike-Park“ erarbeiten soll.
Nachdem die Samtgemeinde Leinebergland den Kita-Vertrag mit dem Landkreis abgelehnt hat, gab es harsche Kritik seitens des Fraktionsvorsitzenden der CDU im Landkreis, Friedhelm Prior. Wer den von ihm maßgeblich mitgestalteten Vertrag des Landkreises nicht annehme, sei wohl „mit dem Klammerbeutel gepudert“. Beschimpfungen zur Unzeit, befinden sich die Parteien doch im Eurpoawahl-Wahlkampf. Zumindest für den Kreis stellt sich doch die Frage, ob CDU und SPD, überhaupt noch wählbar sind. Die Parteien der regierenden Großen Koalition haben im Gezerre um die Durchsetzung des neuen Kita-Vertrages ihr Machtmonopol massiv ausgenutzt.
Der Rat der Stadt Elze hat dem neuen Kita-Vertrag zähneknirschend zugestimmt. Kritik dazu gab es aus allen Parteien, vor allem aber von den Elzer Unabhängigen (UWE). Die Samtgemeinde Leinebergland hingegen hat den Vertrag abgelehnt und muss nun mit einer höheren Kreisumlage rechnen. Ulrich Bantelmann rechnet in seinem Leserbrief mit der GroKo in Hildesheim ab und erneuert seine Kritik an der Durchdrückung des Vertrages und seinen Folgen für die Einheit des Landkreises:
Wir konnten schon einmal einen Blick auf das Modell und die Zeichnungen des neuen Marktzentrums werfen, das sich auf dem Gelände dem der alten Sparkasse, des Hofes Ringeling und weiterer Grundstücke befinden wird.
„Was lange währt wird endlich gut.“ Dieses alte Sprichwort gilt auch für die „neue“ Elzer Grillhütte. Die offizielle Einweihung fiel leider ein wenig dem Regenwetter zum Opfer. Für die Zukunft ist Elze aber um eine Attraktivität reicher. Die sogenannte Kota ist als Zehneck gebaut und hat einen Durchmesser rd. 9,5 m einschl. Dachüberstand. Die Nutzfläche beträgt 56 m². Innenliegend befindet sich eine Grillanlage mit entsprechendem Abluftschornstein. Der Zugang wurde barrierefrei hergestellt. Der ursprüngliche Antrag der Elzer Unabhängigen stammt bereits aus dem Jahr 2013. Um so erfreulicher ist es ,dass diese Idee verwirklich werden konnte.
Auch der UWE-Antrag für die Skateranlage liegt schon ein wenig zurück (2015). Gemeinsam mit den Haus der Jugend wurde dieses Projekt vorangetrieben. Zur Konkretisierung hatte sich die Jugendpflege mit einer Gruppe von Jugendlichen mit dem Thema auseinandergesetzt und die Wünsche und Möglichkeiten zusammengestellt, die für den Bau einer neuen Anlage als wichtig erachtet wurden. Die Anlage ist nun schon ein Dreivierteljahr in Betrieb und wird von den Jugendlichen sehr gut angenommen. Sie ist zu einem richtigen Treffpunkt geworden.
Die UWE hat vor kurzem zur Deponie in Mehle eine Anfrage an den Bürgermeister der Stadt Elze gestellt Die Stadt Elze hat auch bereits geantwortet, dass sie bemüht sind, unsere Anfrage so schnell wie möglich zu beantworten. Ein Großteil unserer Fragen könnte aber nur von der Fach- und Genehmigungsbehörde zum Betrieb der Deponie beantwortet werden. Das wäre der Landkreis Hildesheim. Nach deren Beantwortung würden wir informiert.
Text zur Anfrage:
Die Deponie hat dort inzwischen doch ein stattliches Ausmaß erreicht und beeinflusst im näheren Umkreis maßgeblich das Landschaftsbild; bzw. verhindert die Fernsicht. Zudem gibt es Bedenken zu den gelagerten Stoffen. Elzer und Mehler Bürger haben hierzu um Auskunft gebeten. Laut LDZ vom 5.03.19 war dies auch schon ein Thema bei der Mehler Bürgerfragestunde.
Gemäß Vorlage Vorlage Nr. 293/2013 vom 30.08. 2013 soll die Deponie nach der Deponierung und Abdichtung eine Höhe von ca. 118 m über NN aufweisen. Daraus ergeben sich die Fragen: 1. wie hoch liegt das Gelände dort über NN, 2. wie hoch ist der Berg Stand heute und 3. bis zu welchem Datum soll weiter aufgeschüttet werden?
In der LDZ wurden Sie mit der Gefahrenklasse Z1 zitiert. Laut Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) wird diese Klasse unterteilt in Einbauklasse Z 1.1 „eingeschränkter offener Einbau in Gebieten mit hydrogeologisch ungünstigen Verhältnissen“ und Einbauklasse Z 1.2 „eingeschränkter offener Einbau in Gebieten mit hydrogeologisch günstigen Verhältnissen“.
Um welche dieser Unterklassen handelt es sich in Mehle? Wer prüft, dass die Ablagerung des belasteten Autobahnmaterials sachgerecht durchgeführt wird und dass keine Belastung des Grundwasssers stattfindet? Gibt es ein Gutachten zur Versiegelung der ursprünglichen tiefer liegenden Deponie der insolventen FBR-Recycling-GmbH & Co.KG?
Im städtebaulichen Vertrag (Entwurf Stand 10.09.2013) steht „UWK verpflichtet sich, stets nur mineralische Abfälle und auch nur solche, die für die Deponieklasse I zugelassen sind und deren Grenzwerte einhalten zur Einlagerung anzunehmen“
Fällt der Autobahn-Abraum (Z1?) unter diese Deponieklasse?
Im Vertragsentwurf steht weiter: „UWK verpflichtet sich, in angemessenem Umfang Informationsveranstaltungen durchzuführen, zumindest einmal im Jahr einen „Tag der offenen Tür“ anzubieten, indem die Deponie von der interessierten Öffentlichkeit begangen/besichtigt werden.“
Eine derartige jährliche Veranstaltung ist uns seit 2013 nicht bekannt. Hat sie jemals stattgefunden?
Weiter heißt es: “ UWK sichert der Stadt zu, spätestens zwei Jahre vor Beendigung der Ablagerungsphase, also spätestens im 8. neu zuzulassendem Betriebsjahr, auf Kosten der UWK einen einschlägig erfahrenen Landschaftsplaner (bis zu 100 Planerstunden) zu beauftragen.“
Wenn nicht noch 2 weitere Jahre Ablagerung stattfinden soll, hätte diese Beauftragung bereits stattfinden müssen. Hat es sie gegeben?
Uns ist bewusst, dass die Beantwortung aller Fragen – um die wir Sie freundlich bitten- Arbeit verursachen wird. Wir sind von Bürgern aber sehr detailliert befragt worden und haben festgestellt, dass wir als Ratsmitglieder recht wenig über diese Deponie wissen.
Vielen Dank im voraus!
Michael Röver
für die Fraktion der Unabhängigen Wählergruppe Elze UWE
Unabhängige Politiker gibt es nicht nur in Elze. Es gibt sie auch in weiteren Orten im Landkreis Hildesheim und zwar in Alfeld, Bockenem, Diekholzen, Freden, Giesen, Harsum, Hildesheim, Nordstemmen, Sarstedt, Sibbesse und Söhlde. Zusammen gehören wir dem Kreisverband der Unabhängigen an https://www.u-hi.de/
Um über die Arbeit in Hildesheim und im Landkreis zu berichten, veröffentlichen wir an dieser Stelle monatlich den aktuellen Infobrief:
Von den Räten der Gemeinden Elze und Nordstemmen wurde beschlossen, die Möglichkeit einer Fusion ergebnisoffen zu prüfen. Derzeit werden in verschiedenen Arbeitskreisen Daten gesammelt um die Vor- und Nachteile eines Zusammenschlusses beurteilen zu können. Wir möchten zusätzlich die Einwohner Elzes und der Ortsteile nach ihrer Meinung fragen und haben daher heute an die Verwaltung un den Rat der Stadt Elze nachfolgenden Antrag gestellt:
Antrag auf eine Einwohnerbefragung bzgl. der Fusionsgespräche der Gemeinden Nordstemmen und Elze
Die Fraktion der UWE – Unabhängige Wählergruppe Elze e.V. im Stadtrat stellt hiermit folgenden Antrag:
„Der Rat der Stadt Elze beschließt vor einer Entscheidung zur Fusion die Durchführung einer Einwohnerbefragung gemäß § 35 NKomVG unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in angemessener Weise gemäß § 36 NKomVG zu der Frage einer Fusion zwischen den Gemeinden Nordstemmen und Elze.“
Begründung:
Dieser Antrag, der vor Entscheidung im öffentlichen Teil der Ratssitzung, im zuständigen Ausschuss für Innere Dienste, Bildung u. Soziales im öffentlichen Teil zu behandeln ist, begründet sich aus der Tatsache, dass die Öffentlichkeit bereits durch die aus den örtlichen Medien bekannten Stellungnahmen der Bürgermeister der Gemeinden Elze und Nordstemmen über die bereits laufenden Gespräche mit noch offenem Ausgang zur Auslotung einer denkbaren Fusion informiert wurden. Gleichsam haben die Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis nehmen müssen, dass vor dem Hintergrund dieser Gespräche die Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinden Nordstemmen und Elze im vergangenen Jahr auf 2 Jahre verlängert wurden.
Daher ist das „Thema“ bereits in der öffentlichen Diskussion. Die Einwohnerinnen und Einwohner beider Gemeinden diskutieren insbesondere auch die Frage, ob sie denn dazu auch befragt werden oder ob eine mögliche Entscheidung über eine Fusion ausschließlich in den Räten der Gemeinde vollzogen wird.
Mit diesem frühzeitig gestellten Antrag soll ein Zeichen in Richtung der Einwohnerinnen und Einwohner gesetzt werden, dass diese sehr wohl auch und selbst um ihre Meinung in der Form der nach dem Kommunalverfassungsgesetz vorgesehenen Einwohnerbefragung gebeten werden.
Mit diesem Antrag dürfte auch der Gefahr einer möglichen Eskalation der öffentlichen Diskussion um dieses „Thema“ entgegengewirkt werden.
Grundsätzlich stellt die mögliche Verschmelzung zweier Kommunen eine nicht unerhebliche Veränderung dar, die die Belange der Einwohner erheblich berührt.
Vor diesem Hintergrund halten wir die Durchführung einer solche Einwohnerbefragung für notwendig. Da aber kraft Kommunalverfassungsgesetz nur die Einwohner die mindestens 14 Jahre alt sind daran beteiligt werden, ist es wegen der Bedeutung dieser Entscheidung die dieser Befragung dann zu Grunde liegen kann ebenso wichtig, auch die Kinder und Jugendlichen gemäß § 36 NKomVG in einem von der Verwaltung zu erarbeitenden Verfahren in geeigneter Weise zu beteiligen.
Dass es ab diesem Sommer wieder eine Realschule und damit alle Schulformen in Elze gibt, ist eine sehr erfreuliche Nachricht. Dass es dazu mit dem CJD einen privaten Schulträger benötigt, verdanken wir dem Landkreis Hildesheim und der SPD. Die SPD hat die in 2018 geschlossene Krüger-Adorno-Schule über viele Jahre vernachlässigt und wollte mit der Schließung scheinbar nur die Mammutschule in Gronau und die Schule in Nordstemmen fördern. Ausgerechnet der Elzer Ratsherr Wolfgang Thiesemann befürwortete und begründete damals im Kreistag diesen Schritt. RÜCKBLICK
Die UWE sieht in der neuen Realschule eine gute Chance für Elze, den erlittenen Standortnachteil wieder wett zumachen und wünscht dem CJD viel Erfolg und eine stetig wachsende Realschule. Alternativen in der Schulwahl sind für die Eltern wichtig und von ihnen gewollt.
Kleine Kreistagfraktionen haben kommunalrechtliche Bedenken
Die Fraktionen von Grünen, Unabhängigen, FDP und Linken im Kreistag befürchten, dass es erstmals keine gemeinsame Vereinbarung mit allen Städten und Gemeinden des Landkreises zur Betreuung und Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gibt. Wenn einzelne Kommunen diesem Vertrag nicht zustimmen, muss der Landkreis rechtlich, inhaltlich und organisatorisch die Umsetzung des Kita-Angebotes in diesen Gemeinden übernehmen. Wir befürchten, dass dies negative Auswirkungen auf die Versorgungsqualität in den betroffenen Gemeinden haben wird. Die vor Ort zuständigen Kommunen können die notwendigen Bedarfe und Maßnahmen wesentlich besser einschätzen, als dies bei zentraler Steuerung durch den Landkreis Hildesheim möglich ist, so das gemeinsame Fazit der Fraktionsvorsitzenden.
Wenn in einem gesellschaftspolitisch so wichtigen Bereich keine kreisweite Übereinstimmung mehr möglich ist, würde dies generell für die zukünftige Wahrnehmung von Aufgaben des Landkreises in enger Abstimmung mit den Kommunen einen erheblichen Einschnitt bedeuten.
Der Kreistag hatte im Dezember einen Vertragstext mit den überwiegenden Stimmen der SPD/ CDU beschlossen. Bedenken der anderen Fraktionen, dass dieser Text nur als Vertragsentwurf beschlossen werden könne wurden ignoriert. So hatte die Verwaltung aufgrund des bindenden Beschlusses des Kreistages keinen Verhandlungsspielraum, sondern konnte die Vertreter der Kommunen nur auffordern, den Vertragsentwurf ohne Änderungen zur Abstimmung zu stellen. Viele Kommunen haben jedoch erhebliche rechtliche Bedenken gegen den beschlossenen Vertragstext. Deshalb versucht die Verwaltung mit sogenannten „verbindlichen Erläuterungen“ die Kommunen doch noch zur Zustimmung zu bewegen. Ob diese überhaupt mit dem Vertragstext im Einklang stehen, ist zu prüfen. Grüne, Unabhängige, Linke und FDP haben erhebliche kommunalrechtliche Bedenken, weil diese nicht Gegenstand des im Übrigen unzureichend vorbereiteten Kreistagsbeschlusses waren. Ein solches Zusatzpapier müsse vom Kreistag beschlossen werden. Dies ist bisher nicht vorgesehen. Damit ist die erforderliche Rechtssicherheit nicht gegeben. „Wir werden deshalb die Kommunalaufsicht des Innenministeriums einschalten und um eine rechtliche Prüfung bitten.“, so die Fraktionsvorsitzenden von Grünen, Unabhängigen, Linken und der FDP.
„Wir haben beantragt, dass der Landkreis die Verhandlungen mit den Städten und Gemeinden neu startet. Der im Dezember beschlossene Vertragstext soll dabei als Vertragsentwurf dienen. Im Rahmen dieser Gespräche sollten endlich auch eine Grundlage für die zukünftigen Investitionskostenzuschüsse ausgehandelt und die weiteren offenen Punkte geklärt werden. Ziel ist ein gemeinsamer Vertrag mit allen Kommunen im Landkreis.“, so das gemeinsame Statement.
In einer Sondersitzung des Kreistages im Mai soll dieser Vertrag gemäß Antrag dann beschlossen und Rechts- sowie Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden.
Die unterzeichnenden Fraktionen wollen das Innenministerium als Kommunalaufsicht des Landkreises einschalten und haben an den Landrat den nachfolgenden Antrag gestellt.
Erläuterung: Die Verhandlungen zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege haben bisherzu keinem befriedigenden Ergebnis geführt. Nach dem derzeitigen Sachstand ist zu erwarten, dass einige Kommunen dem Vertragstext nicht oder nur unter Berücksichtigung einer angemessenen Investitionsförderung zustimmen werden. Zudem sind weitere Fragen offen. Der vom Kreistag beschlossene Vertragstext wird aber in der vorliegenden Fassung von vielen Gemeinden nicht akzeptiert. Deshalb gab es Bemühungen, durch „verbindliche Erläuterungen“ zur Auslegung des Vertragstextes doch noch eine Zustimmung zu erreichen. Eine nachträgliche Interpretation des vom Kreistag beschlossenen Vertragstextes wirft jedoch ohne einen erneuten Beschluss des Kreistages die Frage nach der Rechtmäßigkeit auf. Die erforderliche Rechtssicherheit ist damit nicht gegeben.