Adventskalender-Gewinnspiel

Leider können wir in diesem Jahr unser Weihnachtstreffen im Bürgerbüro nicht durchführen. Als kleinen Ausgleich haben wir uns ein Gewinnspiel ausgedacht, bei dem wir bis Weihnachten auf unserer Startseite an jedem Tag im Dezember ein Türchen öffnen. Dahinter verbirgt sich jeweils eine kleine Überraschung und irgendwo auch ein Buchstabe. Setzt man alle Buchstaben am Ende zusammen (hierzu gibt es am 24.Dezember eine Hilfe), erhält man einen Lösungssatz.

Wer den richtigen Satz an kontakt@uwe-elze.de schickt, kann einen der 3 Essens-Gutscheine gewinnen. Wir wollen die Elzer Gastronomie fördern. Jede(r) Gewinner/in, darf sich aussuchen, für welchen Gastronomiebetrieb (incl. Ortsteile) der Gutschein sein soll.

Wir verlosen:

  • 1 Gutschein 50,00 €
  • 1 Gutschein 30,00 €
  • 1 Gutschein 20,00 €

Alle richtigen Einsendungen bis zum 31. Dezember 2020 kommen in die Lostrommel. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Viel Erfolg!

Hier geht es zu den bereits geöffneten Türchen:

  1. Dezember
  2. Dezember
  3. Dezember
  4. Dezember
  5. Dezember
  6. Dezember
  7. Dezember
  8. Dezember
  9. Dezember
  10. Dezember
  11. Dezember
  12. Dezember
  13. Dezember
  14. Dezember
  15. Dezember
  16. Dezember
  17. Dezember
  18. Dezember
  19. Dezember
  20. Dezember
  21. Dezember
  22. Dezember
  23. Dezember
  24. Dezember

Corona-Regeln wieder strenger

Aufgrund der steigenden Fallzahlen sind aufgrund der Verordnung des Landes Niedersachsen auch im Landkreis Hildesheim verschärfte Regelungen zu beachten. Ab dem 23.10.2020 gilt Maskenpflicht draußen an belebten Orten und eine Sperrstunde von 23.00 – 06.00 Uhr.

Die komplette Verordnung finden Sie hier: Verordnung Stand 22.10.2020

Update 23.10.20: lt. Info Land Niedersachsen sind 50 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner im LK Hildesheim überschritten.

Schlussspurt im Bürgermeisterwahlkampf

Der Wahltag rückt näher. Nachdem alle Kandidaten in der Presse ausführlich vorgestellt worden sind, Plakate und Transparente in Elze und den Ortsteilen hängen und in den sozialen Medien Werbung betrieben wird, wird es nun am kommenden Sonntag, dem 20. September 2020, ernst.

Einen Tag vorher am Sonnabend, 19.09.20 wird unserer Bürgermeisterkandidat Ulrich Bantelmann den Bürgern noch einmal in der Zeit von 11:00 – 12:00 in unserem Bürgerbüro in der Hauptstraße für Fragen zur Verfügung stehen.

Aus der Kreistagsfraktion der Unabhängigen werden Uwe Steinhäuser und Klaus Offen als Gäste erwartet.

Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 17.09.2020

KiTas: Die UWE hat Fragen

Folgende Fragen, haben wir an die an die Elzer Verwaltung gestellt:

 In unserer Fraktionssitzung sind bei der Betrachtung der aktuellen Vorlagen zur Sanierung/Neubau der Kindergärten DRK alt und AWO folgende Fragen aufgetaucht, die wir in der Sozialausschusssitzung vom 29.06. 20 thematisieren möchten:
  • Warum wurde für die Bahnhofstraße eine Gegenüberstellung Neubau vs Sanierung beauftragt und für die AWO nicht?
  • Was sind das für „Unwägbarkeiten“, die den teureren Neubau in der Bahnhofstraße empfehlenswert machen?
  • Bietet die günstigere Sanierungsvariante tatsächlich einen über 60 Quadratmeter großen Mehrzweckraum, den der Neubau nicht besitzt? Warum?  Sind die beiden Lösungen damit überhaupt noch vergleichbar? Wie teuer wäre der Neubau mit einem solchen Raum?
  • Ist es unvorstellbar, dass ein Neubau für die AWO billiger und ebenso reizvoll wäre wie die überraschend kostenintensive Sanierung?
  • Wie wäre es mit einem Ideenwettbewerb statt Pläne in Anlehnung an die Einrichtung im Heilswannenweg vorzulegen? Insbesondere die Situation (Grundstückszuschnitt, Baumbestand …) der AWO dürfte für kreative Planer eine echte Chance bieten.
  • Welche aktuelle Bedarfsanalyse /-Planung ist die Grundlage?
  • Wie ist die Perspektive für Sorsum?
Wir haben uns auch über die Nachhaltigkeit Gedanken gemacht. Einerseits wollen wir diese in das Leitbild der Stadt Elze übernehmen, andererseits wird diese bei den möglichen KiTa-Neubauten nicht ausreichend berücksichtigt, wenn wieder nur nach EnEV-Standard gebaut wird. Warum nehmen wir die von der GKHI ermittelten Kosten nicht als Obergrenze für einen Wettbewerb, der z.B. das Ziel hat, ein Gebäude zu errichten, dass zu diesen Kosten die geringste Energie verbraucht. Man könnte auch ein Standard vorgeben. Z.B. Niedrigenergiehaus, Nullenergie-Haus, Plusenergie-Haus, „Gold Standard“ nach dem Leitfaden Nachhaltiges Bauen.
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Auch wenn diese Häuser eventuell etwas mehr kosten würden, ließe sich die Wirtschaftlichkeit mit Sicherheit über die eingesparten Energiekosten während der Nutzungsdauer nachweisen.
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Wie bereits durch Herrn Rathmer an Sie formuliert, stellen wir uns auch die Frage, warum der abschließende Beschluss im VA getroffen werden soll? Eine so weitreichende, kostenintensive und zukunftsrelevante Entscheidung sollte und muss der Rat der Stadt Elze entscheiden. Die Übertragung von Aufgaben des Rates an den Verwaltungsausschuss kann dies nicht aushebeln.
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Es ist unserer Meinung nach dringend erforderlich, sich die Zeit für eine wohl abgewogene Entscheidung nehmen. Wir sollten hier nichts überstürzen. Evtl. sollte in allen Fraktionen noch eine weitere Diskussion erfolgen.
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Eine Ratssitzung muss im Übrigen zwangsläufig sowieso demnächst erfolgen, da andere aktuelle Vorlagen zur Entscheidung und Information im Rat vorgesehen sind.

 

Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie tritt in Kraft

– Neue Phase mit weiteren Lockerungen startet

In Niedersachsen sind ab heute – 11.05.2020 – aufgrund des aktuell stabilen Infektionsgeschehens mit dem Corona-Virus weitere vorsichtige Lockerungen der bisherigen Auflagen und Kontaktbeschränkungen möglich. Die neue „Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ basiert auf den Fünf-Stufen-Plan der Landesregierung sowie auf der Bund-Länder-Beschlussfassung von letztem Mittwoch. Die gesamte Verordnung finden Sie online hier.

In der Anlage haben wir für Sie eine Überarbeitungsfassung beigefügt, in der Sie erkennen können, welche Vorschriften zwischen dem 6. und dem 11. Mai geändert worden sind.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Allgemeines Verhalten, Kontakte & gesellschaftliches Miteinander

Solange es keinen Impfstoff und/oder ein Medikament gegen Covid-19 gibt, ist die Beschränkung der physischen Kontakte das einzig wirksame Mittel, um die Ausbreitung des Virus auf einem niedrigen Niveau zu halten. Daher müssen die physischen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, weiterhin auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden.

In der Öffentlichkeit einschließlich des Öffentlichen Personenverkehrs gilt weiterhin, dass jede Person einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten muss.

Ausweitung der bisherigen Zwei-Personen-Regel
Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auch zukünftig in der Regel auf höchstens zwei Personen beschränkt.

Hiervon ausgenommen sind allerdings ab dem 11. Mai Zusammenkünfte von einer Person nicht nur mit den eigenen Angehörigen sondern auch mit Personen, die einem (einzigen) weiteren Hausstand angehören.

Man darf sich also ab Montag auch mit den Mitgliedern eines weiteren Hausstandes in der Öffentlichkeit, bspw. im Park oder auch mit einer anderen Familie oder einem anderen Paar im Restaurant treffen darf.

Nach wie vor soll vermieden werden, dass sich Gruppen zum Beispiel zum Grillen treffen. Gerade die Kontaktbeschränkungen haben in den letzten Wochen dazu beigetragen, die Zahl der Neuinfektionen in einer gemeinsamen Anstrengung der ganzen Gesellschaft in den letzten Wochen stark zu reduzieren.

Private Feiern
Partys jeglicher Art sind daher leider weiterhin untersagt.
Ausnahmen gelten für Hochzeiten und Beerdigungen: Sie können im engsten Familien- und Freundeskreis begangen werden. Die Höchstgrenze liegt in beiden Fällen nun bei 20 teilnehmenden Personen.

Schule und Kinderbetreuung

Schule

Ab Montag, den 11. Mai kommen mit den 12. Klassen weitere Schülerinnen und Schüler in die niedersächsischen Schulen. Auch die berufsbildenden Schulen nehmen weitere Schüler auf. Das gilt dann auch für Jugendwerkstätten, in denen die Schulpflicht erfüllt werden kann.

Alle Zeitpläne und Antworten rund um das Thema Schule finden Sie hier.

Kinderbetreuung / Notgruppen

Um mehr Kinderbetreuung zu ermöglichen, sieht die neue Verordnung eine deutliche Ausweitung der Notbetreuung vor. So besteht für Kita-Träger die Möglichkeit, von Montag an die Kapazitäten auf bis zu 13 Kinder im Ü3-Bereich (halbe Gruppenstärke) zu erhöhen. In Notgruppen mit überwiegend Krippenkindern können bis zu acht Kinder betreut werden, in Hortgruppen bis zu 10 (ebenfalls halbe Gruppenstärke).

Tagespflegepersonen und Großtagespflegestellen können ab Montag bereits den Regelbetrieb aufnehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier sowie hier.

Wirtschaft, Gastronomie & Tourismus

Mit der neuen Verordnung hat die niedersächsische Landesregierung weitere Lockerungen insbesondere für den Bereich Tourismus beschlossen.

Tourismus

Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze können ab dem 11. Mai wieder an Gäste vermietet werden. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt dabei eine Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen. Das bedeutet, dass Vermieter erst nach sieben Tagen neu vermieten dürfen. Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze dürfen nur zu 50 Prozent belegt werden.

Tagestouristen dürfen dann auf die niedersächsischen Inseln fahren, wenn die jeweiligen Kommunen oder Landkreise dies gestatten.

Gastronomie

Außerdem können Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Cafés und Kantinen auch zum Vor-Ort-Verzehr wieder öffnen. Allerdings gelten hier strenge Sicherheits- und Hygieneauflagen (siehe hier). So muss beispielsweise dafür gesorgt sein, dass der Zutritt gesteuert werden kann und Warteschlangen vermieden werden. Gäste müssen dabei keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, das Servicepersonal allerdings schon.

Auf ein Missverständnis soll hingewiesen werden: Die Rechtsverordnung sieht keine Reservierungspflicht in Restaurants vor, eine Reservierung wird jedoch dringend empfohlen. Die Betreiberin oder der Betreiber eines Restaurationsbetriebes muss jedoch den Namen und die Kontaktdaten jedes Gastes sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Einrichtung dokumentieren und drei Wochen aufbewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Wenn ein Gast seine Kontaktdaten nicht abgeben möchte, muss er den Gastronomiebetrieb leider wieder verlassen. Gäste dürfen nur bedient werden, wenn sei mit der Dokumentation einverstanden sind.

Handel und Wirtschaft

Auch Geschäfte mit einer größeren Ladenfläche als 800 Quadratmeter können wieder öffnen. Somit gibt es in diesem Bereich keinerlei Beschränkungen der Verkaufsflächen mehr – Kunden müssen während des Einkaufs allerdings eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Nach der Öffnung der Friseursalons können nun auch weitere sogenannte körpernahe Dienstleistungen wieder stattfinden. Manikürestudios, Pedikürestudios, Kosmetikstudios und Massagepraxen können zum 11. Mai mit strengen Hygieneauflagen wieder öffnen.

Nach der ersten Lockerung für den Theorieunterricht kann nun in den niedersächsischen Fahrschulen auch wieder der Praxisunterricht sowie praktische Prüfungen für den Auto- und Lkw-Führerschein stattfinden. Auch hier gelten Hygieneauflagen, wie beispielsweise dass alle Insassen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.

Soziales & Gesundheit

Besuche in Einrichtungen

Im Zuge der Lockerungen wurde viel über Besuchsmöglichkeiten in Pflege- und Altenheimen diskutiert. Die Situation der Bewohnerinnen und Bewohner ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen, die aktuelle Isolation vieler älterer Menschen macht allen Verantwortlichen große Sorgen.

Bereits seit dem 17. April ist der Besuch von Angehörigen und Freunden in Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen möglich. Bedingung dafür ist jedoch, dass die Heimleitungen dem örtlichen Gesundheitsamt ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegen. Einige Heime haben dies bereits getan und Besuche damit möglich gemacht haben. Allerdings haben viele Heimleitungen der Landesregierung mitgeteilt, dass sie mit der Umsetzung noch nicht weit genug seien. Daher können in Niedersachsen Einzelbesuchsrechte für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen noch nicht umgesetzt werden.

Aufnahme in Pflegeeinrichtungen

In Alten- und Pflegeheimen sowie Heimen für Menschen mit Behinderungen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und in Einrichtungen des betreuten Wohnens, sowie in ambulant betreuten Wohngemeinschaften zum Zweck der Intensivpflege dürfen neue Bewohnerinnen und Bewohner aufgenommen werden, wenn die Betreiber eine 14-tägige Quarantäne gewährleisten können.

Inneres & Sport

Der Spielbetrieb der 1. und 2. Fußballbundesliga ist wieder möglich.

Darüber hinaus ermöglichen die neuen Lockerungen die Ausbildung von Rettungsschwimmern in den für die Öffentlichkeit noch gesperrten Schwimmbädern.

Des Weiteren kann der Dienst- und Ausbildungsbetrieb des Brand- und Katastrophenschutzes einschließlich von Dienstveranstaltungen, in denen etwa neue Ortsbrandmeister gewählt werden oder Unterweisungen von Unfallverhütungsvorschriften erfolgen.

Kontaktdatenaufnahme

Die Verordnung präzisiert darüber hinaus den Begriff der „Kontaktdaten“. Dies müssen Kundinnen und Kunden bei Friseur-, Restaurantbesuchen hinterlassen, damit sie zur Aufdeckung von Infektionsketten von den Gesundheitsämtern ggf. schnell kontaktiert werden können.

Es wird klargestellt, dass Name, Vorname und Telefonnummer ausreichen und diese Daten einen Monat nach Erhebung zu löschen sind.

Wissenschaft & Forschung

Die Kurse in den niedersächsischen Volkshochschulen und anderen außerschulischen Bildungseinrichtungen können ab kommender Woche fortgesetzt werden.

Auch Prüfungen dürfen stattfinden. Dies gilt auch für die Musikschulen. Angebote für Bläser und Chöre sind hier allerdings ausgenommen. Es gelten hierfür bestimmte Hygiene- und Dokumentationsvorschriften.

Ausführliche Informationen hier finden Sie hier.

Hintergrund zu den Verordnungen des Landes

In den letzten Tagen gab es entsprechend dem Stufenplan der Landesregierung mehrere Verordnungsänderungen in kurzer Abfolge.

Mit den am 6. Mai 2020 vorgestellten Änderungen in der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona Virus wurden die am 30. April zwischen den Ländern und dem Bund geeinten Schritte und die darüber hinaus im Landeskabinett entschiedenen Lockerungen umgesetzt.

Die aus einer weiteren Videoschalte am 6. Mai 2020 zwischen den Länderchefs und der Kanzlerin stammenden Änderungen sowie die ggfs. darüber hinaus für Niedersachsen geplanten Neuregelungen (siehe Stufe 2 im Niedersächsischen Stufenplan) sind bis gestern in einer Neufassung der Verordnung umgesetzt worden. Die neue Verordnung heißt jetzt Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020.

Diese Verordnung wurde gestern Nacht noch von Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann unterschrieben, heute (am 9. Mai) wird sie gedruckt und verkündet.

Diese Verordnung gilt ab Montag, 11. Mai 2020. Die Regelungen treten am 27. Mai 2020 außer Kraft.

Wahrscheinlich wird es schon zum 25. Mai die nächste Verordnungsänderung geben, die die im Niedersächsischen Weg beschriebene 3. Stufe umsetzen wird. Aber Vorsicht: Das wird nur möglich sein, wenn sich das Infektionsgeschehen in Niedersachsen weiterhin so moderat gestaltet.

Deshalb ruft die Landesregierung weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an die in der Verordnung enthaltenen Vorschriften, insbesondere an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten.

Weitere Informationen zum Corona-Viruswww.niedersachsen.de/coronavirus

An die Regeln halten, gesund bleiben!

Nicht nur in Deutschland, sondern auch im Landkreis Hildesheim (diese Woche von 45 auf 69!) ist die Zahl der Neuinfizierten mit COVID-19 in den letzten Tagen stark gestiegen. Noch ist daraus kein Trend abzuleiten und es ist nicht zu sagen, ob es mit den lang ersehnten und auch notwendigen Lockerungen zu tun hat, aber sollte der Anstieg der Zahlen im Landkreis bestehen bleiben, sehen wir einem erneuten Lockdown entgegen. Link zur Landkreisseite 

Grafik LK Hildesheim vom 09.05.2020

Gerade jetzt dürfen wir nicht nachlassen, nicht leichtsinnig sein; im Gegenteil, wir müssen uns streng an alle Regeln halten; vor allem an die Abstands- und Hygieneregeln. Bis jetzt ist Deutschland besser durch die Krise gekommen, als die meisten anderen Länder der Welt. Wir dürfen das nicht aufs Spiel setzen. Die Fallzahlen in den USA, Frankreich, Italien, Spanien, England und neuestens auch Türkei sollten uns eine Warnung sein.

Daher: halten Sie Abstand! Tragen Sie beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske. Vermeiden Sie größere Gruppen. Achten Sie auf Ihre Kinder. Seien Sie möglichst nur in Ihrem eigenen Haushalt und im engeren Familienkreis unterwegs. Achten Sie auf sich und achten Sie auch auf andere. Denken Sie immer daran, dass SIE andere anstecken könnten, auch wenn Sie glauben, Sie wären nicht infiziert. Wir alle tragen Verantwortung für einander. Nur durch gemeinsames Handeln kommen wir durch diese nicht einfache Zeit.

Unterstützen Sie die Elzer Gastronomie!

Auch die Elzer Kaufleute haben es in Zeiten von Corona schwer. Bitte unterstützen Sie die Elzer Gastronomie, für deren Erhalt auch wir kämpfen müssen. Nutzen Sie den Außer-Haus-Service!

Nachfolgend finden Sie eine alphabetische Aufstellung der von uns abgefragten Gastronomie-Betriebe. Sollte eine Restaurant o.ä. fehlen, bitten wir um Nachricht an kontakt@uwe-elze.de, damit wir dieses aufnehmen können. Sollte es andere Unternehmen/Einzelhandel/Leistungen in Elze geben, die wir ebenfalls aufnehmen können, bitten wir genauso um eine Info. Vielen Dank!

Angaben ohne Gewähr.

Update: der Imbiss hat geschlossen.